Indikation

  • Kalkschulter
  • Tennis- und Golferellenbogen
  • Fersensporn
  • chronische Entzündungen von Sehnenansätzen an Schultergelenk, großem Rollhügel der Hüfte, Achillessehne, Patellaspitze (Patellasehne)
  • Schienbeinkantensyndrom
  • Pseudarthrose (= “Falschgelenk” infolge unvollständiger Knochenbruchheilung)
  • Triggerpunkttherapie bei Muskelverhärtungen (TPST)

Synonyme

Extrakorporale Stosswellentherapie, Stoßwellenlithrotripsie, ESWT, ESWL, radiale Stosswellentherapie, hochenergetische Stosswellenbehandlung.

Geschichte

Seit Anfang der 90-er Jahre wird die Stosswellentherapie in der Orthopädie eingesetzt. Ursprünglich wurde diese Art der Behandlung vor über 20 Jahren in der Urologie erstmals zur „Zertrümmerung“ von Nieren- und Harnleitersteinen eingeführt. Durch Zufall wurde dann die Wirksamkeit der Stosswellen auf Knochengewebe entdeckt, indem Pseudarthrosen (= „Falschgelenkbildung“) mittels Stoßwellen zur endgültigen Knochendurchbauung angeregt wurden. Da es sich hierbei um eine Stimulation von Knochengewebe handelt, musste also außer einer rein mechanischen noch eine andere Wirkung der Stosswellen vorhanden sein.
In der Folgezeit wurde systematisch und intensiv nach diesen weiteren Wirkungen geforscht, so dass heute mehr über deren biologische Wirkung bekannt ist.

Physikalische Wirkung

Nach dem piezoelektrischen Prinzip werden extrakorporal, d. h. außerhalb des Körpers Schallwellen mit hoher (für tieferliegende Gewebe) und niedriger Energie (für oberflächliche Gewebe) und extrem kurzer Dauer erzeugt und über Gelkissen und Ultraschallgel an den Körper angekoppelt. Die Stärke dieser kurzen Impulse wird dabei physikalisch als Energieflussdichte (mJ/mm2) angegeben. Um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen muss die Stosswelle in der Tiefe des zu behandelnden Gewebes gebündelt auftreffen (sogenannte fokusierte Stosswellen). In den Körper eingebracht, wird die Energie der Stosswelle freigesetzt sobald sie auf die Grenze von Geweben mit unterschiedlichem akustischen Widerstand (Grenze zwischen Knochen- und Weichteilgewebe sowie zwischen Kalk- und Weichteilgewebe) trifft. Gewebearten mit ähnlichen akustischen Eigenschaften wie Wasser durchdringt die Stosswelle ohne schädigenden Einfluss (Haut, Muskulatur, Fett etc.).

Biologische Wirkung

Als mittlerweile gesichert gelten folgende Wirkungen der Stosswellenbehandlung:

  • Stimulierung des Knochenwachstums
  • Stoffwechselaktivierung durch Ausschüttung biologisch aktiver Substanzen in das betroffene Gewebe mit nachfolgender Reparation
  • Anregung zur Bildung neuer Blutgefäße bzw. Einsprossung neuer Gefäße in die betroffene Körperregion
  • Schmerzlinderung durch Zerstörung von Schmerzrezeptoren

Die genauen Wirkmechanismen sind jedoch bis heute nicht im Detail bekannt.

 

Praktische Durchführung

Der Therapiekopf wird mit einem Kontaktgel auf die Haut des zu behandelnden Areals angekoppelt und die Stärke sowie die Anzahl der Impulse eingestellt. In einer energieflussdichteabhängigen Frequenz werden dann die Stosswellen appliziert. Zu Beginn der Behandlung können Schmerzen verstärkt auftreten, wenn die Stosswellen auf das entzündete Gewebe treffen. Eine vorherige Betäubung des zu behandelnden Gebietes ist meistens nicht notwendig. Im Verlauf der Therapie bessert sich der Schmerz gewöhnlich.

Je nach Anzahl der abgegebenen Stosswellen (in der Regel 2000 – 4000 Impulse pro Sitzung) dauert eine Therapiesitzung zwischen 5-15 Minuten.

In der Regel sind 3 Behandlungen im Abstand von jeweils einer Woche notwendig.

Ergebnisse

Diese sind durchaus sehr unterschiedlich, können aber Schmerzen bis zu 85% reduzieren.

Komplikationen

Schwerwiegende Komplikationen sind bei sachgerechter Anwendung der Stosswelle nicht zu befürchten.

Jedoch kann es im Behandlungsgebiet zu harmlosen Schwellungen und Einblutungen (Bluterguss / Hämatom) und vorübergehender Schmerzverstärkung kommen.

Kontraindikationen

Die Stosswellen-Therapie darf nicht bei folgenden Krankheitsbildern angewendet werden:

  • lokale Infektionen im Behandlungsgebiet
  • Infektionen der Knochen (Osteomyelitis) aktuell oder in der Vergangenheit
  • infizierte Pseudarthrose bei der Behandlung einer Knochenheilungsstörung nach einem Bruch
  • Blutgerinnungsstörungen
  • über Gefäßen und Nerven
  • Träger von Herzschrittmachern
  • Schwangere (Nebenwirkungen beim Ungeborenen)
  • Kinder und Jugendliche im Wachstumsalter (die Wirkung der Stoßwellen auf Wachstumsfugen der Knochen ist nicht ausreichend geklärt)

Kosten

Die Stosswellentherapie ist ein noch nicht abschließend beurteiltes Therapieverfahren hinsichtlich der Wirkmechanismen und der Therapiergebnisse. Während in Bezug auf die mit der Stosswelle therapierbaren Krankheitsbilder (Indikation) weitgehend Einigkeit herrscht, sind die technische Handhabung in Bezug auf die optimale Energieflussdichte (Stoßwellenintensität), der Impulsrate sowie der notwendigen Therapiesitzungen noch uneinheitlich. Daher werden von den Kostenträgern auch noch nicht alle Behandlungen übernommen.

Eine Anerkennung der Stosswellenbehandlung mit Kostenübernahme durch die Privaten Krankenkassen besteht daher lediglich für die klassischen Indikationen Kalkschulter, Pseudarthrose, Tennisarm sowie den Fersensporn.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Stosswellentherapie nur bei der Indikation “Fersensporn”. Patienten, die eine Stosswellentherapie erhalten, müssen bereits mindestens sechs Monate unter Fersenschmerzen bei Fasciitis plantaris leiden und dadurch in ihrer gewohnten körperlichen Aktivität eingeschränkt sein. Während dieser Zeit müssen unterschiedliche konservative Therapieansätze sowie Massnahmen wie Dehnübungen und Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt worden sein. Erst dann darf die ESWT als zusätzliche Maßnahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Pro Krankheitsepisode kann für jeden betroffenen Fuß bis zu dreimal abgerechnet werden.